I. Die Parteien haben über die Verpflichtung der Beklagten gestritten, den Kläger zu den Bedingungen seines Arbeitsvertrages als Hotelpage zu beschäftigen. Der Kläger nahm seinen Antrag zurück, nachdem die Beklagte ihn wieder vertragsgemäß eingesetzt hatte. Das monatliche Bruttoeinkommen des Klägers beträgt EUR 1.403, 57.
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