Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 17. Juli 2013 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 09. Juli 2013 - 13 Ca 355/12 - wird zurückgewiesen.
Die Prozessbevollmächtigten des Klägers haben eine Beschwerdegebühr in Höhe von € 50,00 zu tragen.
Gegen diesen Beschluss findet kein Rechtsmittel statt.
I.
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