LAG Hamburg - Beschluss vom 30.04.2013 (8 Ta 6/13)
1. Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 26.02.2013 (21 Ca 632/09) abgeändert: Der Mehrwert des Vergleichs wird auf € 7.583,33 festgesetzt. Im [...]