Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 18. Juni 2013 -
Der Gegenstandswert für das Beschlussverfahren
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats haben die Beschwerdegebühr in Höhe von € 50,00 zu tragen.
Gegen diesen Beschluss findet kein Rechtsmittel statt.
I.
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