Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 11. Februar 2013 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 05. Februar 2013 -
Die Prozessbevollmächtigten des Klägers haben eine Beschwerdegebühr in Höhe von € 40,00 zu tragen.
Gegen diesen Beschluss findet kein Rechtsmittel statt.
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