Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juli 2012 -
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage der Beklagten wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte € 14.849,88 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11. Oktober 2011 zu zahlen.
Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 86 % und die Beklagte 14 % zu tragen.
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Für die Beklagte wird die Revision nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Sonderzahlung.
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