A.
Gegenstand der Entscheidung ist die Frage, ob die Beschwerdeführer dadurch gegenwärtig in Grundrechten betroffen sind, daß der Gesetzgeber die Voraussetzungen, unter denen Rentner beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, so verschärft hat, daß die Beschwerdeführer diese voraussichtlich nicht werden erfüllen können.
I.
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