OLG Oldenburg - Urteil vom 30.03.2006
14 U 119/05
Normen:
BGB § 611 ;
Fundstellen:
OLGReport-Oldenburg 2006, 777
Vorinstanzen:
LG Oldenburg, vom 23.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 1594/05

Gehaltsfortzahlung eines GmbH-Geschäftsführer - Vertrauen auf Arztatteste

OLG Oldenburg, Urteil vom 30.03.2006 - Aktenzeichen 14 U 119/05

DRsp Nr. 2006/23399

Gehaltsfortzahlung eines GmbH-Geschäftsführer - Vertrauen auf Arztatteste

»Die Gehaltszahlung eines GmbH-Geschäftsführers für den vertraglich vereinbarten "Krankheitsfall oder bei sonstiger unverschuldeter Verhinderung" ist jedenfalls dann mangels Verschulden zu leisten, wenn der Geschäftsführer auf ärztliche Atteste vertraut hat und aufgrund dieser Atteste von seiner Arbeitsunfähigkeit ausgegangen ist. Auf die Feststellung einer tatsächlichen Erkrankung kommt es bei gegebener Vertragsgestaltung entscheidungserheblich nicht mehr an.«

Normenkette:

BGB § 611 ;

Entscheidungsgründe: