FG Niedersachsen - Urteil vom 25.11.2003
1 K 191/02
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 2 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 ;

Geldwerter Vorteil; Kfz-Nutzung; Privatnutzungsverbot - Geldwerter Vorteil aus privater Kfz-Nutzung bei arbeitsvertraglichem Privatnutzungsverbot

FG Niedersachsen, Urteil vom 25.11.2003 - Aktenzeichen 1 K 191/02

DRsp Nr. 2004/12539

Geldwerter Vorteil; Kfz-Nutzung; Privatnutzungsverbot - Geldwerter Vorteil aus privater Kfz-Nutzung bei arbeitsvertraglichem Privatnutzungsverbot

Ein geldwerter Vorteil aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Pkw darf bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nicht angesetzt werden, wenn der Arbeitnehmer das ihm zur Verfügung gestellte Fahrzeug für Privatfahrten lt. Arbeitsvertrag nicht nutzen darf.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 2 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob ein vom Arbeitgeber ausgesprochenes Verbot, den Firmenwagen für private Zwecke zu nutzen, dem Ansatz eines entsprechenden geldwerten Vorteils auch dann entgegensteht, wenn seine Einhaltung nicht überwacht wurde.