Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover - 12. Kammer - vom 31. Januar 2018 wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.
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