Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 31. August 2011 wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 12 742,76 Euro festgesetzt.
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