Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 3.1.2014 (
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
3.Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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