LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 30.10.2017
3 Sa 281/17
Normen:
AGG § 15; ArbGG § 64 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 06.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 325/16

Geltendmachung von Ansprüchen wegen Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.10.2017 - Aktenzeichen 3 Sa 281/17

DRsp Nr. 2018/5649

Geltendmachung von Ansprüchen wegen Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers

Es stellt ein hinreichendes Indiz für eine Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung dar, wenn einem Bewerber anlässlich eines Telefongesprächs eine Einstellungssunzusage gegeben und nach anschließender Information über seine Schwerbehinderung ihm schließlich eine Absage erteilt worden wäre (hierfür ist der Kläger jedoch beweisfällig geblieben)..

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 06.04.2017, Az.: 9 Ca 325/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AGG § 15; ArbGG § 64 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob dem Kläger im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fa. T. GmbH, N., eine Insolvenzforderung zusteht, oder aber nicht.