Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 15. Januar 2018 aufgehoben, soweit das Sozialgericht die Beklagte zur Zahlung von Rente wegen voller Erwerbsminderung verurteilt hat.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte hat den Klägern die Hälfte ihrer außergerichtlichen Kosten im gesamten Verfahren zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die unbekannten Erben nach D L (nachfolgend: Versicherter), gesetzlich vertreten durch den Nachlasspfleger, machen einen Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung (EM) in voller Höhe für die Monate Dezember 2011 und Januar 2012 geltend, soweit der Anspruch nicht bereits durch Zahlung erfüllt ist.
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