Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 19. September 2007 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Im Streit steht, ob die Klägerin für die Zeit vom 1.1. bis 25.1.2002 vertragsärztliches Honorar für Leistungen eines bei ihr neu angestellten Arztes beanspruchen kann.
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