LAG Köln - Urteil vom 10.02.2005
6 Sa 984/04
Normen:
BGB § 626 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 2006, 724
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 10.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 14790/03

Gerichtliche Aufklärung schlüssigen Entlastungsvorbringens bei Verdachtskündigung

LAG Köln, Urteil vom 10.02.2005 - Aktenzeichen 6 Sa 984/04

DRsp Nr. 2005/8714

Gerichtliche Aufklärung schlüssigen Entlastungsvorbringens bei Verdachtskündigung

»Bei einer Verdachtskündigung hat das Gericht schlüssiges Entlastungsvorbringen des Arbeitnehmers auf der Grundlage von Tatsachen, die bereits vor Zugang der Kündigung vorlagen, vollständig aufzuklären.«

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung.

Die am 14.08.1947 geborene und verheiratete Klägerin ist seit dem 01.10.1967 bei der Beklagten beschäftigt, zuletzt im Sekretariat der Geschäftsleitung, wobei sie im Wesentlichen mit dem Einkauf und der Rechnungsprüfung betraut war. Die Beklagte fertigte Verpackungsmaterial aus Kunststoff und beschäftigte ca. 70 Mitarbeiter.