I
Der bei der beklagten Krankenkasse versicherte Kläger begehrt - bislang erfolglos - die Erstattung der Kosten für eine selbst beschaffte transurethale Laseranwendung zur Behandlung eines Prostata-Adenoms. Das Landessozialgericht (LSG) hat in seinem die Berufung zurückweisenden Beschluss auf die Entscheidungsgründe des erstinstanzlichen Urteils verwiesen, wonach kein Anspruch aus § 13 Abs 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) bestehe; die Beklagte habe die Leistung wegen des in Nr 15 der "Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 SGB V" geregelten Leistungsausschlusses nicht zu Unrecht abgelehnt. Aus der Zugehörigkeit des Klägers zur Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas folge nichts anderes (Beschluss vom 24. Juni 2002).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|