BSG - Beschluß vom 20.11.2003
B 1 KR 55/02 B
Normen:
BUBRL-Ä Anl B Nr. 15; SGB V § 135 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LSG Saarbrücken - L 2 KR 8/02 - 24.06.2002,
SG Saarbrücken - S 1 KR 176/00 - 20.02.2002,

Gerichtliche Überprüfung der Entscheidungen des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

BSG, Beschluß vom 20.11.2003 - Aktenzeichen B 1 KR 55/02 B

DRsp Nr. 2004/3541

Gerichtliche Überprüfung der Entscheidungen des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

Die Entscheidung des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über den Ausschluss einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode von der Anwendung zu Lasten der Krankenversicherung unterliegt keiner inhaltlichen Überprüfung durch die Gerichte. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BUBRL-Ä Anl B Nr. 15; SGB V § 135 Abs. 1 ;

Gründe:

I

Der bei der beklagten Krankenkasse versicherte Kläger begehrt - bislang erfolglos - die Erstattung der Kosten für eine selbst beschaffte transurethale Laseranwendung zur Behandlung eines Prostata-Adenoms. Das Landessozialgericht (LSG) hat in seinem die Berufung zurückweisenden Beschluss auf die Entscheidungsgründe des erstinstanzlichen Urteils verwiesen, wonach kein Anspruch aus § 13 Abs 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) bestehe; die Beklagte habe die Leistung wegen des in Nr 15 der "Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 SGB V" geregelten Leistungsausschlusses nicht zu Unrecht abgelehnt. Aus der Zugehörigkeit des Klägers zur Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas folge nichts anderes (Beschluss vom 24. Juni 2002).