OVG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 15.12.2010
OVG 6 B 2.09
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; LV Art. 97 Abs. 3 Bbg; KitaG § 16 Abs. 5;
Vorinstanzen:
VG Potsdam, vom 25.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 2198/02

Gerichtliche Überprüfung der Mittelvergabe für umstellungsbedingte Kita-Mehrkosten; Notwendigkeit des Treffens von Bestimmungen über die Deckung der Kosten und über einen finanziellen Ausgleich im Falle einer Verpflichtung der Gemeinden durch das Land zur Erfüllung neuer öffentlicher Aufgaben

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.12.2010 - Aktenzeichen OVG 6 B 2.09

DRsp Nr. 2011/8484

Gerichtliche Überprüfung der Mittelvergabe für umstellungsbedingte Kita-Mehrkosten; Notwendigkeit des Treffens von Bestimmungen über die Deckung der Kosten und über einen finanziellen Ausgleich im Falle einer Verpflichtung der Gemeinden durch das Land zur Erfüllung neuer öffentlicher Aufgaben

Die Nichtberücksichtigung der amtsangehörigen Gemeinden als Empfänger von Fördermitteln für im Zusammenhang mit der Novellierung des Kindertagesstättengesetzes von Brandenburg stehenden umstellungsbedingten Mehrkosten ist nicht zu beanstanden. Insbesondere ist die Ungleichbehandlung gegenüber amtsfreien Gemeinden hinsichtlich deren Antragsberechtigung sachlich gerechtfertigt.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 25. April 2006 geändert und die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten beider Rechtszüge.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1; LV Art. 97 Abs. 3 Bbg; KitaG § 16 Abs. 5;

Tatbestand