LAG Hamm - Urteil vom 19.01.2017
17 Sa 993/16
Normen:
KSchG § 14 I Nr. 1; analog § 162 BGB;
Vorinstanzen:
ArbG Hagen, vom 14.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2175/15

Gerichtliche Überprüfung der sozialen Rechtfertigung der Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses des Geschäftsführers einer GmbH

LAG Hamm, Urteil vom 19.01.2017 - Aktenzeichen 17 Sa 993/16

DRsp Nr. 2018/12774

Gerichtliche Überprüfung der sozialen Rechtfertigung der Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses des Geschäftsführers einer GmbH

1. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Geschäftsführers einer GmbH ist gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG nicht auf ihre soziale Rechtfertigung zu prüfen, wenn der Geschäftsführer zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung noch nicht abberufen ist. 2. Dabei ist rechtlich unerheblich, wenn die Abberufung einen Tag nach Zugang der Kündigung erfolgt. 3. Das gilt auch dann, wenn die Abberufung erst nach Ausspruch der Kündigung erfolgt, obwohl sie von der Gesellschafterversammlung bereits vor Ausspruch der Kündigung beschlossen worden war.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 14.07.2016 - 4 Ca 2175/15 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 14 I Nr. 1; analog § 162 BGB;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Beendigung ihres Vertragsverhältnisses.