Der Beschluss des Arbeitsgerichts vom 27. April 2018 (Bl. 164 f. der Akte) wird aufgehoben.
2.Kosten werden nicht erhoben.
3.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Dem Kläger war mit Beschluss vom 14. November 2013 ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt worden. In der Hauptsache wurde das Verfahren mit dem Prozessvergleich vom 04. Juli 2014 beendet.
Das Arbeitsgericht änderte die Bewilligung der Prozesskostenhilfe mit Beschluss vom 19. Februar 2018 ab und setzte monatliche Raten in Höhe von 95,-- Euro fest. Der Beschluss wurde dem Kläger am 21. Februar 2018 zugestellt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|