Auf die Beschwerde vom 03.12.2010 werden der Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Quedlinburg vom 11.11.2010 und der Kostenansatz des Amtsgerichts Quedlinburg vom 06.09.2010 (1104-11201-9) aufgehoben.
Das Erinnerungs- und das Beschwerdeverfahren sind gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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