LAG Berlin - Urteil vom 14.03.2003
6 Sa 1256/02
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 ;
Fundstellen:
AuA 2003, 50
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 18.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 28350/01

Geringschätzung des Arbeitgebers

LAG Berlin, Urteil vom 14.03.2003 - Aktenzeichen 6 Sa 1256/02

DRsp Nr. 2003/9442

Geringschätzung des Arbeitgebers

»Ein Fluggastkontrolleur, der vom Arbeitgeber abgemahnt worden ist, weil er dessen Unternehmen gegenüber Praktikanten eine "Scheißfirma" genannt und von "Hungerlohn" gesprochen hat, kann verhaltensbedingt entlassen werden, wenn er kurze Zeit später zahlreiche Fluggäste auf einen Job anspricht und sich dazu von ihnen Visitenkarten geben lässt.«

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 ;

Tatbestand:

Der am ...... 1963 geborene Kläger stand seit dem 01. Oktober 1998 als Fluggastkontrolleur in den Diensten der Beklagten.

Mit Schreiben vom 11. Juli 2001 (Ablichtung B. 39 d.A.) mahnte die Beklagte den Kläger wegen herabsetzender Äußerungen über ihr Unternehmen ab. Dem folgte eine ordentliche Kündigung mit Schreiben vom 24. September 2001 (Ablichtung Bl. 7 f. d.A.), gestützt auf den Vorwurf, der Kläger habe am 05. September 2001 auf der Suche nach einem neuen Job wiederholt Passagiere um ihre Visitenkarte gebeten.