Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche der Klägerin.
Der am 03.06.1943 geborene Beklagte war auf der Grundlage des schriftlichen Arbeitsvertrages ohne Datum (Kopie Bl. 8, 9 d.A.) bei der Firma D..., deren Rechtsnachfolgerin die Klägerin ist, als Küchenleiter beschäftigt. Die Klägerin beliefert in ganz Bayern staatliche Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber mit Lebensmitteln. Der Beklagte war als Küchenleiter in der Aufnahmeeinrichtung E... für die Zusammenstellung, Verteilung und Abrechnung von Essensrationen an Asylbewerber zuständig.
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