SG Saarbrücken - Urteil vom 13.10.2021
L 7 U 8/20
Normen:
§ 56 Abs 1 S 1 SGB VII; § 56 Abs 2 S 1 SGB VII; § 102 SGB VII;
Vorinstanzen:
vom 04.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 U 194/16

Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - MdE-Bewertung - kyphotische Wirbelkörperverformung von >20°: statische Relevanz - statisch wirksamer Achsenknick - MdE von 20 vH - Betroffensein mehrerer Wirbelkörper - Nichterreichen eines Knickwinkel von 20° - Fraktur der HWS und BWS

SG Saarbrücken, Urteil vom 13.10.2021 - Aktenzeichen L 7 U 8/20

DRsp Nr. 2022/9833

Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - MdE-Bewertung - kyphotische Wirbelkörperverformung von >20°: statische Relevanz - statisch wirksamer Achsenknick - MdE von 20 vH - Betroffensein mehrerer Wirbelkörper - Nichterreichen eines Knickwinkel von 20° - Fraktur der HWS und BWS

1. Statisch relevant ist eine kyphotische Wirbelkörperverformung von >20°. Soweit im Handbuch Schönberger/Mertens/Valentin (Arbeitsunfall und Berufskrankheit - rechtliche und medizinische Grundlagen für Gutachter 9. Aufl 2017, Seite 465 ff) erst bei einem Knickwinkel von >25° ein statisch wirksamer Achsenknick angenommen wird, folgt der Senat dem nicht.2. Ein statisch wirksamer Achsenknick, der zu einer MdE von 20 vH führt, kann auch dann bestehen, wenn mehrere Wirbelkörper betroffen sind, auch wenn die Keilwinkel der betroffenen Wirbelkörper 20° nicht erreichen (hier: 15° jeweils bei BWK 1 und BWK 4 sowie 18,5° bei BWK 5).

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 4.11.2019 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch für das Berufungsverfahren.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 56 Abs 1 S 1 SGB VII; § 56 Abs 2 S 1 SGB VII; § 102 SGB VII;

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Zahlung einer Verletztenrente wegen der Folgen seines Arbeitsunfalls vom 20.3.2015.