Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 4.11.2019 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch für das Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Zahlung einer Verletztenrente wegen der Folgen seines Arbeitsunfalls vom 20.3.2015.
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