BSG - Urteil vom 19.08.2003
B 2 U 50/02 R
Normen:
RVO § 581 Abs. 3 ; SGB VII § 56 Abs. 1 S. 2 ;
Vorinstanzen:
LSG Essen - L 5 U 32/96l - 26.03.2002,
SG Dortmund, vom 19.06.1996 - Vorinstanzaktenzeichen S 36 U 347/94

Gesundheitsschäden durch mehrere Arbeitsunfälle, Gesamt-MdE

BSG, Urteil vom 19.08.2003 - Aktenzeichen B 2 U 50/02 R

DRsp Nr. 2003/14186

Gesundheitsschäden durch mehrere Arbeitsunfälle, Gesamt-MdE

Gesundheitsschäden, die auf mehreren Arbeitsunfällen beruhen, sind jeweils getrennt zu beurteilen. Die Bildung einer Gesamt-MdE kommt insoweit nicht in Betracht, auch wenn durch mehrere Arbeitsunfälle dasselbe Organ betroffen wird und wenn für die Entschädigung dieser Unfälle derselbe Unfallversicherungsträger zuständig ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 581 Abs. 3 ; SGB VII § 56 Abs. 1 S. 2 ;

Gründe:

I

Streitig ist der Anspruch des Klägers auf Verletztenrente auf Grund der Folgen von zwei Arbeitsunfällen; umstritten ist insbesondere, ob eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) in rentenberechtigender Höhe vorliegt.