I. Die Beteiligten streiten über die Erteilung des Einvernehmens des Beklagten zu einem von der Klägerin als Krankenhausträgerin mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen geschlossenen Vertrag über die Reduzierung der Bettenzahl im Krankenhaus gemäß § 109 Abs. 1 Satz 4 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V).
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