OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 18.12.2023
12 B 1191/23
Normen:
SGB VIII § 35a Abs. 1 S. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
VG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 25 L 1781/23

Gewährung einer Eingliederungshilfe in Form einer Schulbegleitung für einen Schüler mit hyperkinetischer Störung des Sozialverhaltens; Voraussetzungen für die Feststellung einer Teilhabebeeinträchtigung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.12.2023 - Aktenzeichen 12 B 1191/23

DRsp Nr. 2024/1188

Gewährung einer Eingliederungshilfe in Form einer Schulbegleitung für einen Schüler mit hyperkinetischer Störung des Sozialverhaltens; Voraussetzungen für die Feststellung einer Teilhabebeeinträchtigung

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.

Normenkette:

SGB VIII § 35a Abs. 1 S. 1 Nr. 2;

Gründe

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet.

Die dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, geben keinen Anlass, den angefochtenen Beschluss abzuändern.