LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 24.08.2023
L 3 R 184/21
Normen:
SGB X § 119 Abs. 3 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 22.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 8 R 542/19

Gewährung einer höheren Regelaltersrente unter Berücksichtigung höherer persönlicher Entgeltpunkte im Hinblick auf Beitragszeiten

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.08.2023 - Aktenzeichen L 3 R 184/21

DRsp Nr. 2024/1856

Gewährung einer höheren Regelaltersrente unter Berücksichtigung höherer persönlicher Entgeltpunkte im Hinblick auf Beitragszeiten

1. Voraussetzung für die Berücksichtigung fiktiver Pflichtbeitragszeiten auf der gesetzlichen Grundlage des § 119 Abs 3 Satz 1 SGB X ist, dass insoweit Beiträge tatsächlich geleistet wurden. Die Beweislast hierfür trägt die Klägerin. 2. Für den Umstand der Beitragsentrichtung kann nach Auffassung des Senats die Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung nicht über einen Herstellungsanspruch ersetzt werden kann, denn deren Fehlen könnte nicht durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden.

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB X § 119 Abs. 3 S. 1;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Gewährung einer höheren Regelaltersrente unter Berücksichtigung höherer persönlicher Entgeltpunkte im Hinblick auf Beitragszeiten nach den §§ 63 ff. Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI).