LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.11.2019
L 18 AL 128/18
Normen:
SGB III § 165 Abs. 1;
Fundstellen:
NZI 2020, 319
ZInsO 2020, 1254
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 10.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 35 AL 2924/15

Gewährung von Insolvenzgeld für Bonuszahlungen

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.11.2019 - Aktenzeichen L 18 AL 128/18

DRsp Nr. 2019/17701

Gewährung von Insolvenzgeld für Bonuszahlungen

1. Nach Maßgabe des Arbeitsvertrages zu beanspruchende Bonuszahlungen sind Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis gemäß § 165 Abs. 2 Satz 1 SGB III. 2. Die pauschale Festsetzung einer abstrakten Bonuszahlung im Wege der Schätzung gemäß § 287 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen bestimmten Tatsachenverlauf fehlen.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 10. August 2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu er-statten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB III § 165 Abs. 1;

Tatbestand:

Streitig ist die Gewährung von Insolvenzgeld (Insg) für Bonuszahlungen.