Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 10. August 2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu er-statten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung von Insolvenzgeld (Insg) für Bonuszahlungen.
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