LSG Baden-Württemberg, vom 19.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen L 7 AL 1433/05
SG Ulm, vom 24.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 AL 2584/04
Gewährung von Insolvenzgeld für einen GmbH-Geschäftsführer, Arbeitnehmereigenschaft
BSG, Urteil vom 04.07.2007 - Aktenzeichen B 11a AL 45/06 R
DRsp Nr. 2007/25109
Gewährung von Insolvenzgeld für einen GmbH-Geschäftsführer, Arbeitnehmereigenschaft
Der durch die Insolvenzgeld-Vorschriften nicht geregelte Begriff des Arbeitnehmers ist anhand der Vorschriften über die Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung zu konkretisieren. Dabei sind die zur Arbeitnehmereigenschaft von Gesellschafter-Geschäftsführern entwickelten Grundsätze auch dann anzuwenden, wenn Personenidentität zwischen Geschäftsführern und Gesellschaftern besteht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]