OVG Niedersachsen - Beschluss vom 03.12.2013
5 LA 129/13
Normen:
BUKG § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c); SVG § 6 Abs. 3; TGV § 1 Abs. 3 Nr. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VG Oldenburg, vom 04.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 A 2860/11

Gewährung von Trennungsgeld für Fahrten zwischen der Wohnung und der Ausbildungsstätte

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 03.12.2013 - Aktenzeichen 5 LA 129/13

DRsp Nr. 2014/82

Gewährung von Trennungsgeld für Fahrten zwischen der Wohnung und der Ausbildungsstätte

Maßgeblich für die Berechnung der Entfernung zwischen der Wohnung und der Dienststätte gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1. c) BUKG ist die objektiv kürzeste üblicherweise befahrene Strecke und zwar auch dann, wenn es sich nicht um die am häufigsten befahrene, verkehrsgünstigste oder aus subjektiven Gründen vorzuziehende Strecke handelt.

Normenkette:

BUKG § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c); SVG § 6 Abs. 3; TGV § 1 Abs. 3 Nr. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.

Die Voraussetzungen des geltend gemachten Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nicht erfüllt.