Glaubwürdigkeitsprüfung von Zeugen im sozialgerichtlichen Verfahren
BSG, Urteil vom 21.10.1998 - Aktenzeichen B 9 VG 2/97 R
DRsp Nr. 1999/4575
Glaubwürdigkeitsprüfung von Zeugen im sozialgerichtlichen Verfahren
1. Wenn das Gericht der Aussage eines Zeugen, die ein anderes Gericht für glaubhaft gehalten hat, nicht folgt, ohne den Zeugen selbst zu vernehmen, so handelt in der Regel verfahrensfehlerhaft. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin im Rahmen eines Verfahrens nach § 44 Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren - (SGB X) Anspruch auf Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) iVm dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) hat.
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