Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf Zahlung eines Sonderbonus für das Jahr 2004.
Der am 23.06.1946 geborene Kläger war vom 11.11.1974 bis zum 30.09.2004 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin als Angestellter in der Abteilung HSEQ beschäftigt. Sein Bruttojahreseinkommen betrug zuletzt 102.000,-- EUR zuzüglich variabler Vergütungsbestandteile.
Am 07.12.2003 beschlossen der Vorstand und der Aufsichtsrat der C. AG, Teile des Konzerns auszugliedern. Hierzu gehörten auch Einheiten der Beklagten, die am 01.10.2004 auf die Firma M. Deutschland GmbH übertragen wurden. In diesem Zusammenhang ging auch das Arbeitsverhältnis des Klägers auf die Firma M. über.
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