EuGH - Urteil vom 12.10.2010
Rs. C-499/08
Normen:
Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, S. 16) Art. 2; Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, S. 16) Art. 6;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Vestre Landsret (Dänemark) , vom 14.11.2008

Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf; Verbot der Diskriminierung wegen des Alters; Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung über den Ausschluss einer Entlassungsabfindung an Arbeitnehmer mit Anspruch auf den Bezug einer Altersrente; Ingeniorforeningen i Danmark gegen Region Syddanmark

EuGH, Urteil vom 12.10.2010 - Aktenzeichen Rs. C-499/08

DRsp Nr. 2010/17892

Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf; Verbot der Diskriminierung wegen des Alters; Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung über den Ausschluss einer Entlassungsabfindung an Arbeitnehmer mit Anspruch auf den Bezug einer Altersrente; Ingeniorforeningen i Danmark gegen Region Syddanmark

Die Art. 2 und 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der Arbeitnehmer, die eine Altersrente beziehen können, die von ihrem Arbeitgeber aus einem Rentensystem gezahlt wird, dem sie vor Vollendung ihres 50. Lebensjahrs beigetreten sind, allein aus diesem Grund eine Entlassungsabfindung nicht beziehen können, die dazu bestimmt ist, die berufliche Wiedereingliederung von Arbeitnehmern mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als zwölf Jahren zu fördern.

Tenor: