BAG - Urteil vom 15.11.1994
5 AZR 681/93
Normen:
BGB § 242 ; BeschFG § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AP Nr. 39 zu § 2 BeschFG 1985
BB 1995, 831
DB 1995, 2616
EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 37
NZA 1995, 936
SAE 1996, 262
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 18.08.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 808/91
ArbG Lüneburg, vom 24.05.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 832/90

Gleichbehandlung universitärer Lehrkräfte

BAG, Urteil vom 15.11.1994 - Aktenzeichen 5 AZR 681/93

DRsp Nr. 1995/4473

Gleichbehandlung universitärer Lehrkräfte

»Ordnet der öffentliche Arbeitgeber eine von der Vergütungsordnung des BAT nicht erfaßte Tätigkeit von Vollzeitkräften (hier: Mentorentätigkeit im fernuniversitären Unterricht) einer bestimmten Vergütungsgruppe des BAT zu, so haben Teilzeitkräfte mit derselben Tätigkeit Anspruch auf eine entsprechende anteilige Vergütung. Das gilt auch dann, wenn die Vollzeitkräfte dieselbe Tätigkeit nur zu weniger als der Hälfte ihrer Arbeitszeit ausüben.«

Normenkette:

BGB § 242 ; BeschFG § 2 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob dem teilzeitbeschäftigten Kläger ein anteiliger Vergütungsanspruch nach der Vergütungsgruppe II a BAT anstelle der gezahlten Vergütung nach Präsenzstunden zusteht.