LAG Köln - Urteil vom 05.10.2001
4 (3) Sa 273/01
Normen:
GG Art. 3 ; BetrAVG § 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 3242/00

Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei der betrieblichen Altersversorgung

LAG Köln, Urteil vom 05.10.2001 - Aktenzeichen 4 (3) Sa 273/01

DRsp Nr. 2002/9021

Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei der betrieblichen Altersversorgung

»Ein Arbeiter kann sich auf eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber Angestellten aus der betrieblichen Altersversorgung jedenfalls insoweit nicht berufen, als um unterschiedliche jährliche Steigerungsraten aus der Zeit vor dem 30.06.1993 geht.«

Normenkette:

GG Art. 3 ; BetrAVG § 2 ;

Hinweise:

Zulassung zur Revision

Vorinstanz: ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 3242/00