Die Parteien streiten um das Bestehen von Ansprüchen des Klägers aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
Der Kläger ist Gewerkschaftssekretär bei der Beklagten in N.. Die Beklagte ist ein Zusammenschluss von 5 Einzelgewerkschaften (...). Vor dem Zusammenschluss war der Kläger bei der D. als Gewerkschaftssekretär beschäftigt. Die Beklagte existiert seit Juli 2001.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|