LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 06.12.2005
8 Sa 40/05
Normen:
BGB § 242 § 611 ;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 17.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 11787/04

Gleichbehandlungsgrundsatz bei unterschiedlichen Vergütungssystemen nach Betriebsübernahme - allgemeine Lohnerhöhung zum Inflationsausgleich

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.12.2005 - Aktenzeichen 8 Sa 40/05

DRsp Nr. 2006/21445

Gleichbehandlungsgrundsatz bei unterschiedlichen Vergütungssystemen nach Betriebsübernahme - allgemeine Lohnerhöhung zum Inflationsausgleich

1. Es ist dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht verwehrt, im selben Betrieb mehrere von einander unabhängige Vergütungssysteme anzuwenden; bestehen aus sachlich gerechtfertigten Gründen unterschiedliche Vergütungssysteme im Betrieb, ist die weitere Entwicklung dieser Systeme im Verhältnis zueinander nicht Gegenstand der Überprüfung nach den Maßstäben innerbetrieblicher Entgeltgerechtigkeit.2. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet dem Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer oder Gruppen seiner Arbeitnehmer, die sich in vergleichbarer Lage befinden, bei Anwendung einer selbst gesetzten Regel gleich zu behandeln; er verbietet eine willkürliche Schlechterstellung Einzelner innerhalb der Gruppen und eine sachfremde Gruppenbildung.3. Die Herkunft der Arbeitnehmer aus verschiedenen Betrieben und der Zweck der Besitzstandswahrung durch § 613 a BGB bilden sachliche Gründe für eine unterschiedliche Behandlung beider Gruppen.4. Dem steht nicht entgegen, dass die Arbeitgeberin mit der allgemeinen Lohnerhöhung das Ziel des (jedenfalls teilweisen) Kaufkraftausgleichs verfolgt.

Normenkette:

BGB § 242 § 611 ;

Entscheidungsgründe: