LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 23.06.2016
5 Sa 299/15
Normen:
BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1; BetrAVG § 1 Abs. 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 256 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 29.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1144/15

Gleichheitswidrige Berechnung der Betriebsrente nach jahrelanger irrtümlicher Zahlung einer nicht auf den Kündigungszeitpunkt quotal gekürzten BetriebsrenteFeststellungsklage zur Anrechnung von Beschäftigungszeiten bei der Berechnung künftiger Betriebsrentenansprüche

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.06.2016 - Aktenzeichen 5 Sa 299/15

DRsp Nr. 2016/16095

Gleichheitswidrige Berechnung der Betriebsrente nach jahrelanger irrtümlicher Zahlung einer nicht auf den Kündigungszeitpunkt quotal gekürzten Betriebsrente Feststellungsklage zur Anrechnung von Beschäftigungszeiten bei der Berechnung künftiger Betriebsrentenansprüche

1. Das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis sowie der Eintritt des Versorgungsfalles markieren nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Frage der Gleichbehandlung von Betriebsrentnern und Anwärtern eine Zäsur und sind deshalb sachgerechte Anhaltspunkte für versorgungsrechtliche Bestimmungen (BAG, Urt. v. 12.08.2014 - 3 AZR 764/12 -, [...]).