LSG Bayern - Urteil vom 18.12.2013
L 10 AL 104/11
Normen:
SGB IX § 2 Abs. 3;
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 03.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 AL 122/10

Gleichstellung im SchwerbehindertenrechtAnhaltspunkte für konkrete Arbeitsplatzgefährdung ohne Schwerbehindertenschutz erforderlich

LSG Bayern, Urteil vom 18.12.2013 - Aktenzeichen L 10 AL 104/11

DRsp Nr. 2014/1965

Gleichstellung im SchwerbehindertenrechtAnhaltspunkte für konkrete Arbeitsplatzgefährdung ohne Schwerbehindertenschutz erforderlich

1. Bei der Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten genügt die bloße abstrakte Gefährdung des Arbeitsplatzes. 2. Erforderlich sind Tatsachen, die den Rückschluss zulassen, dass der Arbeitsplatz wegen der Behinderung konkret gefährdet ist.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 03.11.2010 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 12.10.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.01.2010 abgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IX § 2 Abs. 3;

Tatbestand

Streitig ist eine Gleichstellung des Klägers mit einem schwerbehinderten Menschen (§ 2 Abs 3 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX -).

1. 2.