1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 20.01.2021 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Amtsleiterin des Schulverwaltungs- und Kulturamtes eines Landkreises, insbesondere darüber, ob diese über einer wissenschaftlichen Hochschulbildung gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt.
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