GmbH; Durchgriffshaftung; Gründungsgesellschaft; Vorgründungsgesellschaft; Außenhaftung der Gründungsgesellschaft; Einmann-Vor-GmbH; Vermögenslosigkeit; Handelnden-Haftung
LAG Köln, Urteil vom 09.04.1999 - Aktenzeichen 11 (3) Sa 430/98
DRsp Nr. 1999/9053
GmbH; Durchgriffshaftung; Gründungsgesellschaft; Vorgründungsgesellschaft; Außenhaftung der Gründungsgesellschaft; Einmann-Vor-GmbH; Vermögenslosigkeit; Handelnden-Haftung
»1. Wenn durch die unmittelbare Außenhaftung der Gründungsgesellschafter einer Vor-GmbH keine Abwicklungsschwierigkeiten zu befürchten sind, haften diese den Gläubigern der Gesellschaft auch nach Änderung der Rechtsprechung zur Durchgriffshaftung unmittelbar; eine solche Befürchtung scheidet u. a. für den Fall der Einmann-Vor-GmbH aus.2. Ein solcher Fall der Einmann-Vor-GmbH mit unmittelbarer Außenhaftung des Gesellschafters liegt auch dann vor, wenn diese erst durch Übernahme der Anteile von zunächst mehreren Gesellschaftern entstanden ist.«