1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 12. September 2013 -
2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg - vom 31. Januar 2013 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.784,33 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Oktober 2012 zu zahlen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Berechtigung der Beklagten, den Entgeltanspruch der Klägerin um Weiterbildungskosten zu kürzen.
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