Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 8. November 2017 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung eines Beitrags zum Sozialkassenverfahren der deutschen Bauwirtschaft für Dezember 2011.
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