LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.12.2022
7 Sa 56/21
Normen:
MiLoG § 3; BGB § 615 S. 1 und S. 2; KSchG § 11 Nr. 1 und Nr. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Reutlingen, vom 04.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 194/19

Grenzen der Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.2022 - Aktenzeichen 7 Sa 56/21

DRsp Nr. 2023/2914

Grenzen der Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist

Dem Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs steht in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns eine Ausschlussfrist nicht entgegen. Weder die Abdingbarkeit des § 615 BGB noch die Anrechnungsvorschriften der §§ 615 S. 2 BGB, 11 Nr. 1 und Nr. 2 KSchG ändern daran etwas.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 04.05.2021 - 7 Ca 194/19 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten der Revision, die der Kläger trägt.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

MiLoG § 3; BGB § 615 S. 1 und S. 2; KSchG § 11 Nr. 1 und Nr. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Vergütung des Klägers wegen Annahmeverzugs in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns für den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis 9. August 2017.

Wegen des erstinstanzlichen unstreitigen und streitigen Vorbringens der Parteien einschließlich ihrer Rechtsansichten wird auf den nicht angegriffenen Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Bezug genommen und verwiesen.

Das Arbeitsgericht hat mit Urteil vom 4. Mai 2021 den zuletzt gestellten Zahlungsanträgen des Klägers stattgegeben. Wegen der Begründung des Arbeitsgerichts wird auf die Entscheidungsgründe unter B. Bezug genommen und verwiesen.