Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 24. Juli 2008 -
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den genannten Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 23. November 2007 wird insgesamt zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten über Unterrichtungsansprüche.
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