Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 04.05.2011 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.658,60 € und 3.063,51 € jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 %Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 01.01.2011 zu zahlen.
Die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche der Klägerin.
Die 1953 geborene Klägerin ist seit dem 13.12.1982 an der griechischen Privatschule C als Lehrerin mit einem Bruttomonatsgehalt von 3879,51€ beschäftigt. Sie unterrichtet das Fach Deutsch.
Dem Arbeitsverhältnis liegen Arbeitsverträge vom 17.10.1984 (Bl. 3 d. A.des Parallelverfahrens der Parteien
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