LAG Düsseldorf - Urteil vom 19.01.2021
3 Sa 677/20
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Solingen, vom 13.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1127/19

Grobe Nachlässigkeit bei einer Kreditbewilligung durch Angestellten als KündigungsgrundSchwerwiegende wirtschaftliche Folge bei fehlerhafter Kreditbewilligung als wirksamer KündigungsgrundUnverhältnismäßigkeit einer fristlosen Kündigung bei bislang 32-jähriger Tätigkeit ohne BeanstandungKeine Kündigung des überwachenden Vorstandsmitglieds wegen Aufsichtspflichtverletzung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2021 - Aktenzeichen 3 Sa 677/20

DRsp Nr. 2021/12065

Grobe Nachlässigkeit bei einer Kreditbewilligung durch Angestellten als Kündigungsgrund Schwerwiegende wirtschaftliche Folge bei fehlerhafter Kreditbewilligung als wirksamer Kündigungsgrund Unverhältnismäßigkeit einer fristlosen Kündigung bei bislang 32-jähriger Tätigkeit ohne Beanstandung Keine Kündigung des überwachenden Vorstandsmitglieds wegen Aufsichtspflichtverletzung

1. Die grob nachlässige Prüfung von Kreditbewilligungen durch einen gehobenen Angestellten, dem aufgrund seiner Position eine besondere Verantwortung für die in seine Kompetenzstufe fallenden Kreditanträge übertragen worden ist, kann "an sich" einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung begründen, wenn infolge der groben Nachlässigkeit schwerwiegende Antragsmängel unbemerkt bleiben und dem Arbeitgeber (hier: einer Sparkasse) dadurch schwere wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe drohen.