OLG München - Beschluss vom 18.06.2013
34 Wx 92/13 Kost
Normen:
KostO § 60 Abs. 1; KostO § 67 SGB VII § 118;

Grundbuchgebühr bei Umschreibung des Eigentums nach Vereinigung von Berufsgenossenschaften

OLG München, Beschluss vom 18.06.2013 - Aktenzeichen 34 Wx 92/13 Kost

DRsp Nr. 2013/17476

Grundbuchgebühr bei Umschreibung des Eigentums nach Vereinigung von Berufsgenossenschaften

1. Grundbuchgebühr bei Umschreibung des Eigentums nach Vereinigung von Berufsgenossenschaften.2. Es handelt sich um einen Fall des Rechtsträgerwechsels, so dass die volle Gebühr nach § 60 Abs. 1 KostO zu erheben ist.

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck - Grundbuchamt - vom 24. Januar 2013 (Ziff. 2) wird zurückgewiesen.

Normenkette:

KostO § 60 Abs. 1; KostO § 67 SGB VII § 118;

Gründe

I.

Das Grundbuchamt hat am 6.12.2011 auf Antrag der Beteiligten zu 1 im Grundbuch eine Eigentumsumschreibung vorgenommen, nämlich vom bisherigen Eigentümer

xxx

auf den neuen Eigentümer

xxx

Dem lag zugrunde:

Am 1.1.2011 wurde die xxx mit der xxx fusioniert. Gemäß Vereinbarung nach § 118 Abs. 1 Satz 3 SGB VII tritt mit Wirkung vom 1.1.2011 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die xxx in alle Rechte und Pflichten der xxx und der xxx ein.