Der Kläger erhebt Anspruch auf tarifliche Leistungen, die die ihm gewährten vertraglichen Leistungen überschreiten.
Der Kläger war in der Zeit von Juni 1996 bis zum 21. März 1997 auf Grund von vier befristeten Verträgen bei der Beklagten beschäftigt. Während dieser Zeit war er Student der Elektrotechnik und der Wirtschaftswissenschaften an der Gesamthochschule Kassel und Mitglied der IG Metall. In den schriftlichen Arbeitsverträgen war ua. bestimmt:
" Tätigkeit
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